Kunstrecht ist eine klassische Querschnittsdisziplin. Es berührt zahlreiche Rechtsgebiete. Naturgemäss gibt es viele urheberrechtliche Fragen mit Kunstbezug. Auch die Vertragsbeziehungen zwischen Händlern, Künstlern, Sammlern und Museen sowie öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie Kunst am Bau und Genehmigungsverfahren für das Aufstellen von Kunstwerken gehören zum Kunstrecht.
Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet des Kunstrechts
- Rechtliche Beratung und Unterstützung in Fragen des Kunstrechts sowie Rechtsberatung von Künstlerpersönlichkeiten insbesondere auf den Gebieten der Bildenden Kunst und der Musik
- Beratung bezüglich der Einhaltung von Gesetzen und Regeln beim Kunstkauf, insbesondere des Kulturgütertransfergesetzes (Art Compliance)
- Inventarisierung von eigenen Werken, Inventarisierung von Sammlungen, Support nach erfolgter Inventaraufnahme. Die Inventarisierung erfolgt mittels der eigens für Kunstsammlungen entwickelte Software “GALLERY LIVE”
- Urheberrechtliche Fragen auf den Gebieten der Bildenden Kunst und der Musik